Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Für eine Behandlung ist Ihre Krankenversicherungskarte ausreichend, Sie benötigen keine Überweisung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Ihre Psychotherapie wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, was im Rahmen des Erstgesprächs und der probatorischen Sitzungen geprüft wird. Vor Behandlungsbeginn wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Hierfür muss auch eine ärztliche Abklärung bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt erfolgen.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Regelungen zur Kostenübernahme von Psychotherapie. Sollten Sie privatversichert sein, informieren Sie sich bitte bei ihrer Krankenversicherung ob und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie erstattet werden.
Selbstzahler
Psychotherapie ist auch ohne Beteiligung einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung möglich. Das bedeutet jedoch, dass Sie die Kosten in voller Höhe zu tragen haben.